Studio- und Hausordnung

Willkommen in unserem Fitnessstudio! Für ein sicheres und angenehmes Miteinander gelten folgende Regeln:

1. Zutritt & Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Unsere Trainingszeiten sind verbindlich und jederzeit auf unserer Website, bei Google sowie am Studioeingang einsehbar.

Minderjährige: Das Training ist an kein Mindestalter gebunden. Bei Mitgliedern unter 18 Jahren ist jedoch eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

Begleitpersonen: Begleitpersonen, Nicht-Mitglieder und Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht auf der Trainingsfläche aufhalten, können aber gerne im Warte- und Loungebereich Platz nehmen.

2. Hygiene & Trainingskleidung

Schuhwerk: Die Trainingsfläche darf ausschließlich mit sauberen Wechselschuhen (keine Straßenschuhe) und angemessener Sportkleidung betreten werden.

Handtuchpflicht: Bei der Nutzung der Geräte sowie Matten ist aus hygienischen Gründen stets ein eigenes Handtuch unterzulegen.

Desinfektion: Die Geräte und Polster sind nach jedem Gebrauch vom Nutzer selbstständig zu desinfizieren.

3. Verhalten auf der Trainingsfläche

Ordnung: Hanteln, Gewichtsscheiben und sonstiges Equipment sind nach der Nutzung unaufgefordert an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.

Getränke & Substanzen: Das Mitbringen von Glasflaschen auf die Trainingsfläche ist wegen der Verletzungsgefahr untersagt. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist im gesamten Studio strikt verboten.

Medien: Das Fotografieren und Filmen ist im Studio grundsätzlich erlaubt. Die Privatsphäre anderer Mitglieder muss dabei jedoch zwingend respektiert werden.

4. Sanitärbereich & Solarium

Duschen: Das Rasieren, Haarefärben oder Ähnliches ist in den Duschen und im gesamten Sanitärbereich untersagt.

Solarium: Die Nutzung des Solariums erfolgt textilfrei. Bitte auch hier die Flächen nach der Nutzung reinigen.

5. Haftung & Hausrecht

Wertsachen: Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen und Geld wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Gegenstände, die in den Spinden eingeschlossen werden.

Hausrecht: Das Personal ist berechtigt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und das Hausrecht auszuüben. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.